Rechtsprechung
VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20.A |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3e
Irak: Flüchtlingseigenschaft wegen religiöser Verfolgung aufgrund der Konversion zum Christentum; Keine inländische Fluchtalternative
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- BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches …
Auszug aus VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20
Dabei ist zu berück sichtigen, dass ein Abfall vom Islam - insbesondere, wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland stattgefunden hat - nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruhen und nun mehr die religiöse Identität des Betroffenen prägen muss, um als Verfolgungsgefahr qualifiziert werden zu können (so BVerwG, B. v. 25.8.2015 - 1 B 40/15 -, U. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - ; BayVGH, B. v. 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257 -, alle juris).Die Form der Glaubensausübung muss für den Asylsuchenden zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig und die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensver ständnis unverzichtbar sein (vgl. BVerwG, B. v. 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, U. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 EuGH, U. v. 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11 (Y und Z / BRD) -, alle juris).
Der Schutzsuchende muss sich aus voller innerer Über zeugung von seinem bisherigen Bekenntnis gelöst und dem anderen Glauben zugewandt ha ben (vgl. statt vieler BVerwG, B. v. 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, juris).
Von einem - auch jungem - Erwachsenen, der sich zum Bekenntniswechsel entschlossen hat, kann in der Regel erwartet werden, dass er schlüssige und nachvollziehbare Angaben zu seinen inneren Beweggründen für die Konversion machen kann (BVerwG, B. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 -, juris).
Da es sich um eine innere Tatsache handelt, lässt sich die religiöse Identität allerdings nur aus dem Vor bringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen (BVerwG, B. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - , Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BayVGH, B. v. 01.12.2015 - 13a ZB 15.30224 - NdsOVG, U. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, alle juris jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20
Die innere Tatsache, dass die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für die religiöse Identität des Betroffenen zentrale Bedeutung hat, muss zur Überzeugung der Gerichte feststehen (so etwa BVerfG, B. v. 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris unter Verweis auf Rechtsprechung des BVerwG, insoweit insbesondere U. v. 20.03.2013 - 10 C 23.12 -, juris).Dabei ist zu berück sichtigen, dass ein Abfall vom Islam - insbesondere, wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland stattgefunden hat - nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruhen und nun mehr die religiöse Identität des Betroffenen prägen muss, um als Verfolgungsgefahr qualifiziert werden zu können (so BVerwG, B. v. 25.8.2015 - 1 B 40/15 -, U. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - ; BayVGH, B. v. 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257 -, alle juris).
Die Form der Glaubensausübung muss für den Asylsuchenden zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig und die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensver ständnis unverzichtbar sein (vgl. BVerwG, B. v. 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, U. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 EuGH, U. v. 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11 (Y und Z / BRD) -, alle juris).
Da es sich um eine innere Tatsache handelt, lässt sich die religiöse Identität allerdings nur aus dem Vor bringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen (BVerwG, B. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - , Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BayVGH, B. v. 01.12.2015 - 13a ZB 15.30224 - NdsOVG, U. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, alle juris jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15
Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei …
Auszug aus VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20
Die innere Tatsache, dass die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für die religiöse Identität des Betroffenen zentrale Bedeutung hat, muss zur Überzeugung der Gerichte feststehen (so etwa BVerfG, B. v. 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris unter Verweis auf Rechtsprechung des BVerwG, insoweit insbesondere U. v. 20.03.2013 - 10 C 23.12 -, juris).Zudem gilt, dass die Vertrautheit des Schutzsuchenden mit den Lehraussagen einer Religionsgemeinschaft zwar ein Indiz für die identitätsprägende Bedeutung eines Übertritts zu dieser Religion darstellen kann - wenn auch nicht zwingend muss -, dass indes der Umkehrschluss nicht in jedem Fall zulässig ist (so BVerfG, B. v. 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris m.w.N.).(...)".
- EuGH, 05.09.2012 - C-71/11
Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der …
Auszug aus VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20
Die Form der Glaubensausübung muss für den Asylsuchenden zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig und die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensver ständnis unverzichtbar sein (vgl. BVerwG, B. v. 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, U. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 EuGH, U. v. 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11 (Y und Z / BRD) -, alle juris). - BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18
(materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft; …
Auszug aus VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20
Hierfür ist es erforderlich, dass stichhaltige Gründe dagegensprechen, dass ihnen erneut eine derartige Verfolgung droht (vgl. nur BVerwG, U. v. 04.07.2019 - 1 C 31/18 -, juris). - OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 9 LB 98/13
Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in der Islamischen Republik …
Auszug aus VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20
Da es sich um eine innere Tatsache handelt, lässt sich die religiöse Identität allerdings nur aus dem Vor bringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen (BVerwG, B. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - , Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BayVGH, B. v. 01.12.2015 - 13a ZB 15.30224 - NdsOVG, U. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, alle juris jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 01.12.2015 - 13a ZB 15.30224
Verwaltungsgerichte, Aufklärungspflicht, Verfahrensmangel, Gerichtskosten, …
Auszug aus VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20
Da es sich um eine innere Tatsache handelt, lässt sich die religiöse Identität allerdings nur aus dem Vor bringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen (BVerwG, B. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - , Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BayVGH, B. v. 01.12.2015 - 13a ZB 15.30224 - NdsOVG, U. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, alle juris jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257
Iran; grundsätzliche Bedeutung (verneint), Konversion zum Christentum noch nicht …
Auszug aus VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20
Dabei ist zu berück sichtigen, dass ein Abfall vom Islam - insbesondere, wenn er erst nach der Ausreise aus dem Herkunftsland stattgefunden hat - nicht rein aus asyltaktischen Gründen vorgetragen wird, sondern auf einem ernsthaften, dauerhaften religiösen Einstellungswandel beruhen und nun mehr die religiöse Identität des Betroffenen prägen muss, um als Verfolgungsgefahr qualifiziert werden zu können (so BVerwG, B. v. 25.8.2015 - 1 B 40/15 -, U. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - ; BayVGH, B. v. 20.04.2015 - 14 ZB 13.30257 -, alle juris). - VG Hannover, 11.11.2019 - 6 A 612/17
Abfall vom Glauben; Apostasie; Apostat; Christ; Christentum; Irak; Islam; …
Auszug aus VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20
Sie unterliegen auf Grund ihres Abfalls vom Islam nicht nur familien- und personenstandsrechtlichen Nachteilen, sondern halten ihren Glaubensübertritt häufig geheim, da sie Ausgrenzungen und Gewalt insbesondere von Seiten der (Groß-) Familie, des Stammes und bewaffneter islamistischer Gruppierungen befürchten müssen (vgl. VG Hannover, U. v. 11.11.2019 - 6 A 612/17 - juris; EASO, Country Guidance: Iraq, Januar 2021, 83 f.). - VG Hannover, 10.05.2021 - 12 A 11427/17
Irak: Klage abgewiesen; Verfolgung durch Freund (da nicht dem IS angeschlossen) …
Auszug aus VG Dresden, 08.08.2023 - 13 K 2267/20
Zwar ist der Beklagten zuzustimmen, dass im Irak nicht generell eine Gruppenverfolgung von Christen droht (vgl. hierzu auch VG Hannover, U. v. 10.05.2021 - 12 A 11427/17 -, juris m.w.N.).